https://doi.org/10.82486/sp.2023.12.960

Quellen zur österreichisch ungarischen Herrschaft im Archiv von Bosnien und Herzegowina

Am Anfang war das Wort und Worte sind wie Vögel. Hat man sie einmal losgelassen, kann man sie nicht mehr einfangen, sie kommen für immer aus dem Sinn. Das gesprochene Wort verweht mit dem Wind, das Geschriebene hingegen besteht und findet immer wieder Gebrauch und Bedeutung für die gegenwärtige Erzählung über die Vergangenheit. Das geschriebene Wort behält seine Macht auch nach Tausenden von Jahren, »und großen Völkern bleibt nichts übrig als ihr Wort, wenn sogar ihre Steine zertrümmert sind. Das Wort überdauert alles, wie ein ewig grünender Baum. Das ist der Schönheit Krone und wiederum allen erreichbar.«1 Das geschriebene Wort, dessen Deutung und Vermittlung dient ganz besonders in Gesellschaften wie der bosnisch-herzegowinischen, die sich immer wieder politisch und geschichtlich an Wendepunkten befindet, als Wegweiser bei der Errichtung von Zukunftsperspektiven. In diesem Prozess nehmen Archive einen ganz besonderen Platz ein, denn sie sind nicht nur Aufbewahrungsorte diverser Dokumente, sondern Vermittlungsinstanzen, durch welche aus der Vergangenheit auf die Gegenwart und Zukunft konkludiert wird. Heute, da sich die Welle des Nationalismus zu überschlagen droht, sollten wir mehr denn je den Zugang zum Archivbestand nehmen und uns daran erinnern lassen, wer wir sind, wo unsere Wurzeln liegen und welchen Weg wir einschlagen möchten.

Historischer Kontext

Das [Staats]Archiv von Bosnien und Herzegowina (bs. Arhiv Bosne i Hercegovine) nimmt in der jahrhundertelangen und turbulenten bosnisch-herzegowinischen Geschichte einen besonderen Platz ein. Vom mittelalterlichen Bosnischen Fürstentum, später Königreich, über das Osmanische Reich, die Habsburgermonarchie, die Gründung Jugoslawiens und dessen blutigen Zerfall heißt es, durch Aufbewahrung von Zeugnissen und Dokumenten der Vergangenheit das historische Gedächtnis der Gesellschaft zu sichern und somit dessen Erhalt zu ermöglichen. Der Aufbau der

Archivsammlung war eine extrem umfangreiche und schwierige Aufgabe, denn es bedeutete, die Überreste des oft durch Kriegs- und Eroberungsereignisse angeschlagenen Kulturguts, das durch Naturgewalten und menschliche Gleichgültigkeit zum Großteil ruinierte Erbe zu sammeln, zu rekonstruieren und seine historische Kontinuität wiederherzustellen.

Die ersten Schritte in diese Richtung wurden im Jahr 1888 gemacht, als die österreichisch-ungarische Monarchie in Bosnien und Herzegowina durch die Gründung des Landesmuseums in Sarajevo die Sensibilität und das Interesse der hiesigen Öffentlichkeit an der Entdeckung, Bewahrung und dem Erhalt des kulturellen Erbes geweckt hatte. Das Staatsarchiv von Bosnien und Herzegowina wurde jedoch relativ spät, erst im Jahr 1947 gegründet, und ab diesem Moment wurden große Ansprüche an die Sammlung verschiedener Kulturgüter und ihren Erhalt gestellt. Heute befindet sich das Staatsarchiv im Gebäude der Präsidentschaft in Sarajevo, errichtet von Josip Vancaš,2 dem Gründer des sogenannten distinkten bosnischen Stils im Rahmen der Architektur Österreich-Ungarns. Unter den dort aufbewahrten Archivalien befinden sich Urkunden, die eine jahrhundertelange Geschichte der Staatlichkeit, Multikulturalität und des Zusammenlebens bewahren und beweisen. In seiner Tätigkeit hatte das Archiv viele Herausforderungen zu bewältigen, wie den Zerfall Jugoslawiens und die Belagerung Sarajevos von 1992 bis 1995 sowie den Bosnischen Frühling im Jahr 2014, als eine Protestwelle durch das Land rollte, die sich gegen Armut, Korruption und Apathie, gegen Ausbeutung von Arbeitern sowie gegen die gescheiterte Staatspolitik richtete. Die Artikulierung dieser Missstände erlebte ihren Höhepunkt in der Inbrandsetzung des Staatspräsidiums und des Staatsarchivs seitens der wütenden Meute, bei welcher ein großer Teil der Bestände aus der Zeit der Habs­burgermonarchie durch das Feuer vernichtet wurde.

Obwohl die Mehrheit der Archivalien durch Brand zerstört wurde, sind breitgefächerte Bestände in deutscher Sprache aus der Zeit von 1878 bis 1918 im Archiv erhalten worden, die auf den Moment eines großen kulturellen Umbruchs hindeuten. Das Jahr 1878 gilt in der bosnisch-herzegowinischen Geschichte als Schwellenjahr, denn mit der Besatzung Bosniens und mit der Annexion im Jahr 1908 durch die österreichisch-ungarische Monarchie wurde das Gebiet zu einer Provinz im Rahmen des großen Reiches, was tiefgreifende Änderungen einleitete. Diese spiegelten sich unter anderem in einem enormen wirtschaftlich-infrastrukturellen Ausbau sowie in der Errichtung eines neuen Justizwesens, Beamtenapparats sowie Schul- und Bildungswesens wider. Unter Bezugnahme auf rezente Untersuchungen und Auseinandersetzungen im Rahmen einer kritischen Kolonialgeschichtsschreibung und der Postcolonial studies wird ein Paradigmenwechsel bezüglich der Bewertung der österreichisch-ungarischen Herrschaft auf bosnisch-herzegowinischem Boden aufgezeigt, der das Engagement der Donaumonarchie in neuem Lichte aufkommen lässt. Die gegenwärtigen Auseinandersetzungen mit der Okkupation Bosnien-Herzegowinas setzen die Zivilisierungsbestrebungen eines von osmanischer »Tyrannei« befreiten Gebiets immer mehr in den (post-)kolonialen und (post-)imperialen Diskurs.

Seit 2000 haben die Diskussionen über das Thema Postkolonialismus in Europa stark zugenommen, in deren Rahmen die Werke Clemens Ruthners hervorzuheben sind, der als Gründer der Internetplattform Kakanien Revisited3 wissenschaftlichen Austausch und kritische Hinterfragung des Kaiserreichs Österreich-Ungarn ermöglicht, wodurch er den entscheidenden Beitrag in der Formung des Habsburger postkolonialen Paradigmas leistet. Denn es wird bis heute diskutiert, weshalb Österreich-Ungarn diesen letzten Feldzug gemacht hat und welche Agenda diese zivilisatorische Mission eigentlich verhüllte. Die Auslegung der historischen Schriften und die Auseinandersetzung mit dem Erbe der Habsburgermonarchie geben neue Zugänge und leiten diese Debatte in den Rahmen des postkolonialen Diskurses. Bereits zu Anfang des 20. Jahrhunderts haben hier und da die Aussagen der Beamten der Donaumonarchie den Gang der Dinge in einen kolonialen Kontext gesetzt:

Man hat in der deutschen und der westländischen Literatur viel über den Begriff der Kolonien gestritten und darunter häufig nur überseeische, vom Mutterlande wirtschaftlich oder auch staatsrechtlich beherrschte Gebiete verstanden […] Faβt man dagegen den Begriff der Kolonien etwas weiter, so kann kaum ein Zweifel darüber bestehen, dass Bosnien und Herzegowina von Österreich-Ungarn als Kolonialgebiete erworben wurde […].4

Das Interesse der Regierung am neuen Gebiet war groß, was sich ziemlich leicht anhand einer immensen Zahl von politisch motivierten Reiseberichten und ethnografischen Schriften belegen lässt.5 Diese, gestützt vom statistischen Material, präsentieren Narrative mit einer harmonisierenden Betonung der Einheit aller Völkerschaften und schildern subjektive Situationsbeschreibungen, stereotypisieren, exotisieren und ästhetisieren das Fremde und Neue des Balkans stark. Es wird durch die Beschreibungen und Schilderungen das Bild eines etwas primitiven und leicht unzivilisierten Bosniens angerissen, welches durch das europäische Element modernisiert und säkularisiert wird, um sich letztendlich zivilisatorisch aus der Zurückgebliebenheit zu erheben. Jedoch zieht schon im Jahr 1918 ein Schatten über die zivilisatorische Mission der Monarchie auf, nämlich durch öffentlich bekannt gemachte statistische Angaben, laut welcher 88 Prozent des Volkes Illiteraten waren.6 Der Bau von prachtvollen öffentlichen Gebäuden, Banken, Hotels, Cafés, der Aufbau des Kultur- und Bildungswesens nach österreich-ungarischem Muster als Etappen eines umfangreichen und positiv ausgerichteten Ausbaus, dies alles war anscheinend bloß eine Farce. Kurt Wessely stellte bezüglich der wirtschaftlichen Entwicklung von Bosnien und Herzegowina in der Zeit der Doppelmonarchie fest:

Großen Leistungen auf wirtschaftlich-kulturellem Gebiet […] stehen eine ungleichmäßige Entfaltung der Produktivkräfte, eine zögernde und ungenügende finanzielle Unterstützung der Landeserfordernisse und ein Verkennen der wirtschaftlichen und politischen Wechselwirkung der Kmetenfrage7 gegenüber, welche den Erfolg des wirtschaftlichen Aufbauwerkes in Frage stellen […]8

Verdienste der österreichisch-ungarischen Regierung sind zwar auf dem Gebiet des Rechtswesens, des Ausbaus von Verkehrs- und Transportrouten und der Bildungsinstitutionen zu verzeichnen, also auf der infrastrukturellen Ebene, jedoch sind ihre Leistungen auf der wirtschaftlich-ökonomischen, politischen und kulturellen Ebene mangelhaft und stehen in starkem Kontrast zum seitens der Doppelmonarchie geschaffenen Narrativ. Denn Österreich-Ungarn modifizierte nur das bestehende System in der erworbenen Provinz und instrumentalisierte es für eigene politische Zwecke. Die neue Verwaltung war konfrontiert mit einer extrem komplexen Lage und den bestehenden Spannungen zwischen den drei größten Bevölkerungsgruppen, die sich während der 400-jährigen osmanischen Herrschaft zuvor ständig zugespitzt hatten und zu eskalieren drohten. Dies bedeutete eine erstmalige Auseinandersetzung der österreichisch-ungarischen Besatzung mit einer halben Million Muslimen, fast gleich so vielen Orthodoxen, 300.000 Katholiken und – laut der ersten Volkszählung im Jahr 1879 – 3.426 sephardischen Juden im Land.9 Hierbei ist es besonders wichtig zu erwähnen, dass im Gegensatz zu den Katholiken, die muslimischen und orthodoxen Gemeinschaften dem neuen Herrscher sehr kritisch gegenüberstanden. Große Unzufriedenheit machte sich rasch in der Bevölkerung breit, denn das Überlegenheitsgefühl der Katholiken wurde dadurch genährt, dass sie zum herrschenden Staatselement erhoben wurden und alle anderen gar nicht oder nur sporadisch Einzug in das gesellschaftliche Leben fanden: »An examination of the texts of the Austro-Hungarian administration reveals that they suggest, time and again the strengthening of the Croatian element, on account of its religious and political loyalty to the Empire.«10


Der Aufbau der Bestände zur Donaumonarchie

Der aus 26 Teilen bestehende Archivbestand aus der Zeit der österreichisch-ungarischen Monarchie nimmt einen ausgesprochen wichtigen Platz in der gesamten Sammlung des Archivs von Bosnien und Herzegowina ein und bezeugt diesen auf der einen Seite immensen infrastrukturellen Ausbau unter direkter Leitung der Regierung in Wien, stellt jedoch zugleich die Basis für das kritische Erforschen und Infragestellen anderer Lebensbereiche während der 40-jährigen Herrschaft dar. Daher ist nicht zu wundern, dass die Archivbestände der Zeit Österreich-Ungarns von den Nutzern des Archivs, primär von Forschern und Wissenschaftlern, immer wieder mit großer Neugier durchforstet werden und neue Einsichten in den gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Gang der Dinge in der Zeit von 1878 bis 1918 liefern.

Nach dem Zerfall der Habsburgermonarchie hat die Gemeinsame Finanzministeriumsabteilung für Angelegenheiten Bosniens und der Herzegowina, mit Sitz in Wien im Jahr 1919 beschlossen, die gesamten Bestände aus der Zeit in Bosnien an Jugoslawien zu übergeben, was durch ein Abkommen vom Jahr 1923 bezeugt wird. Der gesamte Fonds wurde 1925 nach Belgrad verlegt, jedoch wurde er in der Zeit des Zweiten Weltkriegs wieder nach Wien zurückgebracht. Im Jahr 1947 hat Österreich den gesamten Archivbestand restituiert und an das Staatsarchiv von Bosnien und Herzegowina übergeben, und seitdem steht der gesamte Bestand für wissenschaftliche Auseinandersetzungen und Einsichtnahmen jeglicher Art zur Verfügung.11 Die zahlreichen Dokumente aus der 40-jährigen Regierungszeit wurden nach thematischen Gesichtspunkten in die Bereiche öffentliche Verwaltung, Wirtschaft, Kultur- und Bildungswesen sowie Zeitungswesen gegliedert und sind auch heute in dieser Form der Öffentlichkeit zugänglich. Alle Materialien sind in deutscher und bosnischer Sprache verfügbar, da fast alle Aktivitäten in der neuen Provinz die Bedingungen eines zweisprachig verfassten Regierungsbeschlusses und einer schriftlichen Bestätigung mit gesetzlichem Rahmenentwurf aus Wien erfüllen sollten.

Der Bestand zur öffentlichen Verwaltung und Wirtschaft

Die archivalischen Sammlungen aus dem Bereich der öffentlichen Verwaltung ermöglichen die Erforschung von politischen, wirtschaftlichen und sozialen Strömungen und Wandlungen in der Zeitspanne von 1878 bis 1918. Die Bestände zu diesem Thema befinden sich im Fonds mit der Signatur ZMF und umfassen Protokolle der Sitzungen der Kommission für Angelegenheiten Bosniens und der Herzegowina, Präsidialakten und allgemeine Akten aus der Zeitspanne 1879–1886 und 1910–1918 sowie im Fonds unter der Signatur ZVBH-I und umfassen Präsidialakten für die Zeit 1879–1886 und 1914–1918 wie auch Präsidialakten zum Aufenthalt Franz Josephs in Bosnien und Präsidialakten zum Rat von Bosnien und Herzegowina, des Weiteren im Fonds unter den Signaturen OOS und RGS, die fragmentarische Schriften und Akten der Berghauptmannschaft für Bosnien und Herzegowina beinhalten. Der Nachlass zum Thema der öffentlichen Verwaltung und des Justizwesens ist unter den Signaturen OSS und VRS archiviert und umfasst diverse Protokolle und Bescheide über Gerichtsverfahrensprozesse, hauptsächlich Zivilverfahren. Unter der Signatur AGK sind Schriften, Bücher und Protokolle des Österreichisch-Ungarischen Generalkonsulats in Sarajevo aus der Zeit von 1850 bis 1878 erfasst sowie Dokumente aus den Vizekonsulaten Brčko, Banja Luka, Bihać, Mostar und Trebinje (dt. hist. Trebing) für die Zeit von 1858 bis 1878.12

Die Entfaltung des Staats- und Beamtenapparats und seine Förderung, die Organisationstätigkeiten der Regierung und der Verwaltungsaufbau des Reichslandes bilden den thematischen Rahmen dieser Bestände. Protokolle, Register über Zuständigkeit von Verwaltungsorganen, arbeitsrechtliche Regelungen und Prozesse, Beschlüsse der Landesregierung in Wien über die Gründung der Staatsanwaltschaft und der Oberstaatsanwaltschaft geben einen tiefen Einblick in die staatsrechtlichen Grund­lagen der neuen Regierung. Diese Archivsammlung ist eine der umfangreichsten und ermöglicht ein detailliertes Erforschen der österreichisch-ungarischen Rechtskultur im annektierten Gebiet. Einen weiteren Teil dieses Bestands bilden Beschlüsse und Reglementierungen über die Gründung von Wirtschaftsunternehmen sowie über die Erweiterung und Strukturierung des bestehenden wirtschaftlichen Lebens. Hierbei ist es wichtig zu erwähnen, dass die Donaumonarchie es sich zur Aufgabe gemacht hat, vor den Augen Europas ihre kolonisatorischen Fähigkeiten zu beweisen und durch Bosnien und Herzegowina ein Musterbeispiel der wirtschaftspolitischen Verwaltung eines Neulandes zu geben.13 Eines der Hauptanliegen der neuen Regierung in ihrem geopolitischen Show-Off war es, Verwaltungsmaßnahmen zu treffen und die Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse durchzuführen. Durch die Okkupation wurde ein weites Feld der reformatorischen Tätigkeiten unternommen, denn Wandel zu schaffen und das Leben auf ein höheres Stadium zu bringen, sah die neue Regierung als eine ihrer wichtigsten Aufgaben im Rahmen ihrer »zivilisatorischen Mission« an. Die Archivalien beinhalten Dokumente, statistische Datenbanken, Beschlüsse und Erörterungen, aus welchen ersichtlich ist, dass der Bereich der Landwirtschaft und Agrarpolitik im Rahmen des wirtschaftlichen Umbaus im Fokus der neuen Regierung stand. Das gemeinsame Finanzministerium für Bosnien und Herzegowina wurde akribisch genau über das Agrarleben in dieser ehemaligen osmanischen Provinz unterrichtet, was aus den auf Deutsch und Bosnisch gehaltenen Regelbüchern, Vorschriften und Beschlüssen hervorgeht. Neben der intensiven Hebung der Viehzucht, der Forstwirtschaft und der Modernisierung der Landwirtschaft sind im Nachlass schriftliche Beschließungen und Strategien zur Verbesserung des Abbaus unterirdischer Bodenschätze, des Handels und Gewerbes enthalten. Dadurch wird eine Einsichtnahme in die Erweiterung der Einnahmemöglichkeiten des Landes ermöglicht. In deutscher Sprache sind ebenfalls Entschlüsse zur Gründung von den ersten Banken in dieser einstmals unter osmanischer Verwaltung stehenden Provinz zugänglich sowie strategische Dokumente zur Hebung der Hausindustrie und der Teppichweberei.

Den Nutzern der Archivalien aus diesem Bestand wird Einsicht in die von der Donaumonarchie gegründeten Gewerkschaften gewährt, was auf veränderte Lebensumstände und Bestrebungen zur Verbesserung der sozialen Lage von Arbeitern in der Zeit von 1878 bis 1918 hindeutete. Im Rahmen des Archivbestandes der öffentlichen Verwaltung sind strategische Urkunden der Monarchie zur Besserung der Verkehrsverhältnisse und des Eisenbahnwesens enthalten, was sich als eine der dankbarsten Aufgaben der neuen Regierung erwies, denn diese Lebensbereiche der bosnisch-herzegowinischen Provinz waren vollkommen unterentwickelt, und in diesem Aufgabenbereich hatte die Regierung keine Blockaden oder Unzufriedenheiten unter der hiesigen Bevölkerung zu fürchten. Die Urkunden aus dem Bestand der öffentlichen Verwaltung und Wirtschaft sind Zeugnisse eines staatlich-rechtlichen und wirtschaftlichen Umbaus und der Erweiterung des neuerworbenen Gebiets auf dem Balkan, als solches können sie als ein bislang unausgeschöpftes Material zur Untersuchung einer gesellschaftlichen Sphäre zwischen Orient und Okzident betrachtet werden.

Kultur und Bildung ab 1878

Aus den im Archiv aufbewahrten Beständen in deutscher Sprache geht hervor, dass die Vertreter der neuen Regierung eine dringende Modernisierung des gesamten gesellschaftlichen Lebens für nötig hielten, jedoch sahen sie in der starken konfessionellen Aufteilung der einheimischen Bevölkerung und dem brodelnden Nationalismus innerhalb aller nationalistischer Gruppen eine große Gefahr für die Realisierung der gesetzten politischen und strategischen Ziele. Der starke Widerstand des Volkes gegenüber der Monarchie ist das Resultat der langen Abhängigkeit Bosniens von anderen mächtigen Staatengebilden. Hinzu kommt, dass aus Sicht der Monarchie der Großteil der Bevölkerung politisch nicht zuverlässig war, weil sich in dieser einstmaligen osmanischen Provinz Konfession, Religion, Nationalität und Kultur als identische Begriffe derart verwurzelt hatten, dass der brodelnde Nationalismus im Volke jederzeit zu entfachen drohte.14

Das aufbewahrte Material zu diesem Themenspektrum ist im Fond unter Signatur ZMS zu finden und besteht aus Matrikelbüchern, Bestellungen, sowie Bescheinigungen und Daten aus der Buchhaltung, des Weiteren unter Signatur PKD, welche Datenbanken und Programmhefte der serbischen kulturellen Gemeinschaft Prosvjeta [Ausbildung] aufbewahren, ebenso wie unter GPKD, die einen fragmentarischen Einblick in die Entfaltung und das Wirken der muslimischen kulturellen Gemeinschaft Gajret [Anstrengung] ermöglicht. Weiteres Material ist unter Signatur CB ­aufbewahrt und beinhaltet Bücher und allgemeine Schriften der Tschechischen kulturellen Gemeinde Češka Beseda [Tschechisches Wort] und unter Signatur NKD Bestände der Kroatischen kulturellen Gemeinschaft Napredak. [Fortschritt] Mikrofilme zum Thema sind unter der Signatur MIZ zu finden.

Die mit großer Sorgfalt aufbewahrten Urkunden zum Thema Bildung und Kultur, die zweisprachig zugänglich sind, geben eine erhellende Einsicht in die zielorientierte Bildungspolitik der Donaumonarchie. Um sich von eventuellen nationalistischen Staatseingriffen zu schützen und die Position der Regierung zu stärken, sahen die Vertreter der österreichisch-ungarischen Politik eine Notwendigkeit zur Förderung von Bildung und Kultur, jedoch auf der Basis einer übernationalen Kultur- und Bildungsideologie, die alle Grenzen zwischen den Völkern verwischte, Gemeinsamkeiten förderte und eine bosnisch-herzegowinische Nation propagierte. Die umfangreichen Archivbestände und Themendossiers, die die Entwicklung der Bildung und des kulturellen Lebens der Zeit von 1878 bis 1918 abbilden, reflektieren die Aktivitäten der neuen Regierung mit der Intention einer Trennung von Religion und Staat, insbesondere von Religion und Kultur sowie Bildung. Aus den im Themenbereich Bildung und Kultur vorhandenen Handschriften, Unterlagen und Berichten der Beamten der österreichisch-ungarischen Monarchie in Bosnien und Herzegowina ist herauszulesen, dass das Schulwesen und das gesamte kulturelle Leben der neu erworbenen Provinz zur Zeit der Okkupation einen konfessionellen Charakter besaß und es sehr schwierig war, das Religiöse, Kulturelle und Schulische voneinander zu trennen. Der Archivbestand besteht aus den in Wien erlassenen Finanzplanungen, Beschlüssen und Erlässen, die einen Einblick in das diesbezügliche Hauptanliegen der Regierung, die endgültige Abspaltung des Bildungswesens vom Einfluss der Religion, geben. Aus der in Deutsch und Bosnisch geführten Korrespondenz zwischen dem gemeinsamen Finanzminister in Sarajevo und der Regierung in Wien lässt sich allerdings herauslesen, dass die neue Regierung ungeachtet der immensen Bestrebungen, den konfessionellen Charakter des kulturellen und schulischen Lebens zu dämpfen, alle konfessionellen Schulen in Bosnien hat bestehen lassen, um einer Unzufriedenheitswelle der Bevölkerung entgegenzukommen. Die Archivalien beinhalten ausführliche Anweisungen zur Planung und dem Entwurf eines Bildungssystems nach westlichem Vorbild, das fast von Grund auf errichtet werden musste. Die seitens der Regierung in Wien ausgestellten Dokumente zeugen von einem Ausbau des Schulsystems und allgemein von großem Interesse an der Reform des Bildungswesens, das einen moderneren säkularen Charakter annehmen und zugleich die strategischen Ziele der Monarchie im Volke verbreiten sollte. Die Wiener Beschlüsse, die den Nutzern zugänglich sind, zeigen eine besondere Hingabe beim Ausbau eines Netzwerks von öffentlichen Volksschulen, Grundschulen, Gymnasien, diversen Berufsschulen und pädagogischen Schulen.

Das größte Interesse der Forscher und Archivnutzer im Hinblick auf die Geschichte Bosniens unter der österreichisch-ungarischen Herrschaft richtet sich auf den umfangreichen Archivnachlass bezüglich des kulturellen Lebens in dieser Zeit. Kunst und Kultur wurden bis 1878 fast ausschließlich auf den engen Rahmen der jeweiligen nationalen Volksgruppe beschränkt. Durch die Gründung von Kultureinrichtungen und die Förderung von Kulturinstitutionen arbeiteten die Vertreter der Monarchie am Ausbau einer kulturinteressierten Öffentlichkeit, die aus den Sphären des Nationalen herausragte und an die Tendenzen der avantgardistischen und modernen Kultur anknüpfte. Aus den Briefen und Berichten über die Förderung der Kunst und Kultur innerhalb Bosniens geht hervor, dass auch in diesem Bereich im Mittelpunkt der Kulturpolitik die Anstrengungen standen, jede Unzufriedenheit der Monarchie gegenüber zu neutralisieren und ein positives Umfeld zur Durchführung von Aktivitäten seitens ihrer Vertreter im neugewonnenen Gebiet zu erschaffen. Mit vollem Einsatz und Elan gründete die neue Regierung Theater, Kultureinrichtungen und Kulturvereine. Die Vielfalt der Archivalien in dieser Sammlung zeugt von einer ex­trem intensiven und fruchtbaren Zeit, die sich parallel in allen Sphären des kulturellen Lebens durchsetzte.

Die Expansion der Presselandschaft

Das Zeitungswesen als Kommunikationsmittel erlebte mit der Annexion einen Durchbruch innerhalb der bosnisch-herzegowinischen Gesellschaft. Da die Zeitungen nun einer breiten Leserschaft zugänglich waren, sah die neue Regierung darin ein Mittel, um die Öffentlichkeit über aktuelle Geschehnisse in unterschiedlichen Bereichen zu informieren. Die Pressefreiheit war durch die von der neuen Regierung angeordnete Pressezensur jedoch ziemlich eingeschränkt.

Das Titelblatt der Zeitschrift Bosnische Post, der einzigen periodischen Presseschrift, die ausschließlich in deutscher Sprache gedruckt wurde
Das Titelblatt der Zeitschrift Bosnische Post, der einzigen periodischen Presseschrift, die ausschließlich in deutscher Sprache gedruckt wurde.
Quelle: Zeitschriftensammlung der National- und Universitätsbibliothek Sarajevo

Dieser Teil des Bestands zur Geschichte Bosniens lässt sich in zwei Themenbereiche gliedern, und zwar in periodische Presseschriften politisch-gesellschaftlichen Charakters und in Zeitungen aus dem Bereich Kultur und Literatur. Im Gegensatz zu anderen Urkunden und Dokumenten haben Zeitschriften im Rahmen des bosnisch-herzegowinischen Archivwesens keine Signaturen, sondern werden, um den Zugang zu erleichtern, in Bibliothekabteilungen aufbewahrt und alphabetisch geordnet. Hierbei ist es wichtig zu betonen, dass das Archivpersonal in den letzten Jahren Projekte zur Digitalisierung dieses Bestands realisiert hat, allerdings ist das bedauerlicherweise der einzige Bestand, der fast in Gänze online verfügbar ist.

Aus der Fülle von gesellschaftlich-politischen Zeitschriften sind zwei hervorzuheben, die in deutscher Sprache zugänglich sind: Der Bosnische Bote und Die Bosnische Post. Sowohl im Archiv als auch online sind fast alle Ausgaben und alle Jahrgänge dieser Zeitschriften enthalten und geben Aufschluss über soziale, politische und gesellschaftliche Ereignisse und Wandlungsprozesse. Der Bosnische Bote diente als Informationsblatt über gesetzliche Bekanntmachungen und ist daher eher als öffentliches Amtsblatt zu betrachten, im Unterschied zur Bosnischen Post, die eine politisch-gesellschaftliche Zeitschrift ist. Zeitungen aus diesem Bestand mit dem Schwerpunkt Literatur sollten hierbei ebenfalls erwähnt werden. Sie wurden zwar nicht in deutscher Sprache herausgegeben, verfügten jedoch über eine kulturelle und literarische Beitragsreihe, in deren Rahmen belletristische Texte in deutscher Sprache samt entsprechender Übersetzungen veröffentlicht wurden.

Die Zeitschrift Bosnischer Bote diente als öffentliches Amtsblatt für gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachungen.
Quelle: Zeitschriftensammlung des Archivs von Bosnien und Herzegowina,<https://digital.bgs.ba/bosanski-glasnik/>

Dadurch entfaltete sich eine besonders starke Beziehung zum deutschsprachigen Kulturgut, und gemessen an der Vielzahl der aus der deutschen Romantik, dem Expressionismus und der Moderne gedruckten Texte kann man schließen, dass das Interesse der Öffentlichkeit am deutschsprachigen Literaturgut ziemlich groß war und dass daraus Impulse für eine literarische Emanzipation hervorgingen. Literarische Zeitschriften wie Bosanska vila [Bosnische Fee], Nada [Hoffnung] und Zora [Morgendämmerung] haben literarische Übersetzungen der deutschsprachigen Literatur gefördert und somit einen kulturellen und literarischen Austausch zwischen zwei Kulturen initiiert, der nie an Aktualität eingebüßt hat.

Mit der österreichisch-ungarischen Regierung erlebte die Presselandschaft einen Boom, sie entfaltete sich wie nie zuvor und nie danach und schlug kulturelle Brücken, wodurch ein etwas positiveres Licht auf die militärische Besetzung durch eine fremde Macht geworfen wurde.

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Mit Entschlossenheit und großem Ehrgeiz des Archivpersonals wurden im Laufe der turbulenten Vergangenheit alle Zeugnisse und Dokumente bewahrt, die den Fortbestand des bosnischen Staats beweisen. Große Verluste jedoch hat das Archiv nicht im Ersten oder Zweiten Weltkrieg, nicht während der blutigen Belagerung Sarajevos in der Zeit von 1992 bis 1995 erlitten, sondern im Jahr 2014, als von Tuzlas Straßen eine Welle der Unzufriedenheit ausging und sich über das ganze Land ausbreitete. Damals, während des sogenannten Bosnischen Frühlings, protestierten die Menschen gegen gescheiterte Politik, Korruption und schlechte Wirtschaftslage. Auf die brodelnde Unzufriedenheit antwortete die Regierung mit Gummigeschossen, und die Demonstranten antworteten mit der Stürmung von Verwaltungsbehörden und mit Molotowcocktails. In der Raserei des wütenden Mobs wurde das Archiv in Brand gesetzt, wodurch ein Großteil der Bestände aus der Zeit der Donaumonarchie Verluste erlitt. Alles, was man auf den vorigen Seiten zum Archivbestand der Donaumonarchie lesen konnte, ist nur ein Teil des heute übrig gebliebenen Bestandes, der zwar eine wissenschaftliche Forschung ermöglicht, doch kann wegen der Lücken, die durch den Bosnischen Frühling im Februar des Jahres 2014 entstanden sind, das Mosaik des Lebens unter der österreichisch-ungarischen Herrschaft bis heute nicht ganz geschlossen werden, trotz erheblicher Anstrengungen des Archivpersonals.

Kontakt
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Reisa Džemaludina Čauševića 6
71000 Sarajevo, Bosnien und Herzegowina

Telefon: + 387 33 206 492
E-Mail:
Webseite: http://www.arhivbih.gov.ba

  1. Nach Carmen Sylva: Geflüsterte Worte. Abschnitt: Schönheit, <https://www.projekt-gutenberg.org/sylva/geflwort/chap007.html>, 28.12.2023. ↩︎

  2. Josip Vancaš (1859–1932) war einer der bedeutendsten Architekten des Hoch-Historismus in den südlichen Teilen der österreichisch-ungarischen Monarchie. Durch seine Ausbildung an der Polytechnischen Schule und seinem Studium an der Akademie der bildenden Künste in Wien bei zwei Spitzenarchitekten der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts – Heinrich von Ferstel und Friedrich von Schmidt – hat er sich ein konzeptuelles und kreatives Denken aneignen können, durch welches er einen einmaligen Baustil entwickelte und Elemente des Neugotischen, der Neorenaissance, des Neomaurischen und der Sezession miteinander vereinigte. Sarajevo gilt als Mittelpunkt seiner architektonischen Unternehmungen, wo er den bosnischen Stil in der Architektur entwickelte. Vgl. Dragan Damjanović, Sanja Zadro: Arhitekt Josip Vancaš i pregradnja franjevačkih crkava u Gučoj Gori kod Travnika, na Gorici u Livnu i u Tolisi. Prilog povijesti arhitekture historicizma u Bosni i Hercegovini [Der Architekt Josip Vancaš und der Umbau der Franziskanerkirchen in Guča Gora bei Travnik, auf Gorica, in Livno und in Tolisa. Beitrag zur Geschichte des Historizismus in der Architektur in Bosnien und Herzegowina]. In: Radovi instituta za povijest umjetnosti [Arbeiten des Instituts für Kunstgeschichte] 38 (2014), S. 219–229, <https://hrcak.srce.hr/file/244644>, 15.5.2023. ↩︎

  3. Kakanien Revisited, <https://www.kakanien-revisited.at/>, 17.7.2023. ↩︎

  4. Aussage Ferdinand Schmids, des Verwalters des Statistikbüros der Doppelmonarchie in Bosnien und Herzegowina. Ferdinand Schmid: Bosnien und die Herzegowina unter der Verwaltung Österreich-Ungarns. Leipzig 1914. Zitiert in: Clemens Ruthner: Habsburg’s little Orient A Post-Colonial Reading of Austrian and German Cultural Narratives on Bosnia-Herzegovina 1878–1918, <https://www.kakanien-revisited.at/beitr/fallstudie/CRuthner5.pdf>, 10.12.2022. ↩︎

  5. Besonders hervorzuheben ist Erzherzog Rudolf (Hg.): Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild. Bd. 22: Bosnien und Herzegowina. Wien 1901. ↩︎

  6. Vgl. Ruthner: Habsburg’s little Orient. ↩︎

  7. Die Kmeten waren unfreie Bauern bzw. Leibeigene. In Bosnien wie in allen Gebieten des Osmanischen Reiches war das Lehnswesen (Kmetenverhältnis) die vorherrschende Gesellschafts- und Herrschaftsordnung, welche die Grundlage für die Macht des muslimischen Adels bildete. Die Kmeten, die mehrheitlich serbische Zuwanderer waren, wurden auf den Besitzen der bosnischen Begs (ein osmanischer Herrschertitel) angesiedelt. Die Agrarpolitik des Osmanischen Reiches führte zur Unzufriedenheit, Misstrauen und Anspannungen unter ihnen. Nach der Annexion machten sich es die Vertreter der Donaumonarchie zur Aufgabe, das feudale wirtschaftliche System zu ändern. Allerdings konnte solch eine jahrtausendealte Institution nur sehr schwierig und nicht ohne große Erschütterungen aufgelöst werden. Bei der Regelung dieser Frage befürchtete der muslimische Adelsstand, man würde ihm das Land wegnehmen, und bezog daher gegenüber dem christlichen Teil der Bevölkerung eine diametral entgegengesetzte Stellung. Vgl. Ivo Pilar: Die Südslavische Frage und der Weltkrieg. Übersichtliche Darstellung des Gesamt-Problems. Wien 1918, S. 211. ↩︎

  8. Kurt Wessely: Die wirtschaftliche Entwicklung von Bosnien-Herzegowina (1878–1918). In: Der Donauraum. Zeitschrift des Institutes für den Donauraum und Mitteleuropa 19 (1974) H. 3/4, S. 182. ↩︎

  9. Die Sepharden wurden Ende des 15. Jahrhunderts aus Spanien und Portugal vertrieben und fanden auch in verschiedenen Gebieten des Osmanischen Reiches Zuflucht. ↩︎

  10. Ruthner: Habsburg’s little Orient. ↩︎

  11. Slavica Karić (Hg.): Vodič Arhiva Bosne i Hercegovine [Führer durch das Archiv Bosniens und Herzegowinas]. Sarajevo 1987, S. 18. ↩︎

  12. Ebenda, S. 43–46. ↩︎

  13. Vgl. Carl Walther: Österreich-Ungarns Verwaltung und Wirtschaftspolitik in Bosnien und der Herzegowina. In: Zeitschrift für Politik 4 (1911) H. 4, S. 139–168, hier: S. 140. ↩︎

  14. Ebenda, S. 146. ↩︎